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PädMi: Regelung bei Fehlzeiten und Verlassen des Schulgeländes

Regelungen
Regelungen

 
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler für ein Nachmittagsangebot angemeldet ist oder Unterricht hat, besteht an diesem Tag in der Mittagspause grundsätzlich Anwesenheitspflicht in zugewiesenen Bereichen auf dem Schulgelände des Neubaus:  im Schulhof, in der Schülerbibliothek oder in Raum N26; zur Erledigung der Hausaufgaben steht bei Bedarf ein weiterer Raum (N23 als Stillarbeitsraum) zur Verfügung. Grundsätzlich ist der Verzehr von warmen Speisen im Innern des Neubaus nicht gestattet.
 
Wenn Eltern ihrem Kind nach der 6. Stunde das Verlassen des Schulgeländes erlauben wollen, müssen sie dies schriftlich (formlos, s. auch Vordruck) der Klassenleitung mitteilen. Das von der Klassenleitung und von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnete Schreiben muss das Kind bei sich führen, wenn es das Schulgelände verlässt, und auf Nachfrage vorzeigen. Die Aufsichtspflicht der Schule und der Versicherungsschutz entfallen beim Verlassen des Schulgeländes.  
 
Sollte eine Schülerin oder Schüler in der Lernzeit oder in einer AG fehlen, muss eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bei dem jeweiligen Betreuer am nächstmöglichen Termin vorgelegt werden. Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen oder bei unangemessenen Verhalten muss die Schülerin oder der Schüler mit dem Ausschluss aus der Veranstaltung rechnen.

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