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Päd.Mi.: AGs als Wahlunterricht
Anrechnung der AGs für das Stundenkontigent des Wahlunterrichts/ freiwillig besuchten Unterrichts Nach Einführung des Wahlunterrichts an hessischen Schulen müssen Schülerinnen und Schüler innerhalb der Jahrgangsstufen 5 bis 9 die Teilnahme an insgesamt Fünf Wochenstunden (gilt für derzeitige Klassen 5 bis 7) bzw. vier Wochenstunden (für dezeitige Klassen 8 und 9) nachweisen, um die Zulassung zur Oberstufe erhalten zu können. Die Leibnizschule hat ensprechend den Vorgaben des Kultusministeriums alle Angebote der Pädagogischen Mittagsbetreuung in den Status des Wahlunterrichts im Sinne der Kontigentierung erhoben, sofern sie mind. einstündig (= 45min) sind und über ein ganzes Schuljahr regelmäßig besucht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Hessischen Kultusministerium: |
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